
Was ist Übersiedlungsgut / Umzugsgut
Unter Übersiedlungsgut, umgangssprachlich auch Umzugsgut genannt, versteht man das persönliche Eigentum, das bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg mitgenommen werden kann, ohne dass dafür Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Viele Übersiedler nutzen diese Möglichkeit und bringen Fahrzeuge und Waren aus dem Ausland nach Deutschland mit.
Um bei Übersiedlungsgut / Umzugsgut in den Genuss der Zollbefreiungsverordnung zu kommen, ist zunächst ein korrekter und ordentlicher Umgang mit den notwendigen Formalitäten ratsam. Dazu gehört ein Nachweis, dass man mindestens 12 Monate (bei begründeten Härtefällen auch weniger) außerhalb der EU seinen Hauptwohnsitz hatte und man die deklarierten Waren mindestens 6 Monate in seinem Besitz hatte. Dann muss für eine deutsche Zollabfertigung innerhalb von 6 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland genommen werden und die Waren innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen werden. Genau so lange unterliegt Übersiedlungsgut / Umzugsgut der zollamtlichen Überwachung. Übersiedlungsgut / Umzugsgut dürfen nicht verliehen, vermietet, verpfändet, verschenkt oder gar verkauft werden. In diesen Fällen wird die Zollbefreiung für Übersiedlungsgut / Umzugsgut aufgehoben und eine Nacherhebung der Abgaben veranlasst.
Weiter drohen bei dem Verstoß gegen Auflagen Übersiedlungsgut / Umzugsgut straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen.
Für eine Zollbefreiung bei Übersiedlungsgut / Umzugsgut müssen folgende Dinge befolgt und belegt werden

Hauptwohnsitz mind. 12 Monate außerhalb der EU

Deklarierte Ware seit mind. 6 Monaten im persönlichen Besitz

Wohnsitz in Deutschland innerhalb von 6 Monaten genommen

Deklarierte Ware innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen

Fahrzeuge bereits 6 Monate im Ausland auf den Übersiedler zugelassen
Übersiedlung vom Ausland nach Deutschland
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sein Übersiedlungsgut bzw. Umzugsgut gemäß der Zollbefreiungsordnung relativ einfach mitbringen. Selbiges gilt übrigens auch für das in der gleichen Verordnung geregelte Heiratsgut und das Erbschaftsgut. Es gibt bei Übersiedlungsgut / Umzugsgut nur wenige Einschränkungen und natürlich etwas »Papierkrieg«. Bei der letzten Gruppe sind die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften genau zu beachten, gegebenenfalls müssen Einzelgutachten eingeholt werden.
Zum Übersiedlungsgut / Umzugsgut gehören:
- Hausrat
- Privatfahrzeuge
- Haus- und Reittiere
- Tragbare Instrumente/Geräte (Beruf)
Eingeschränktes Übersiedlungsgut / Umzugsgut sind:
- Waffen/Munition
- Artengeschützte Tiere und Gegenstände
- Schmuck und Rohdiamanten
Kein Übersiedlungsgut / Umzugsgut sind:
- Gewerblich genutzte Gegenstände
- Nutzfahrzeuge
- Produktionsrohstoffe